"Von mangelnder Transparenz kann überhaupt keine Rede sein. Kurzfris-tige Wertschwankungen aus Aktien wirken sich im Eigenkapital der Unter-nehmen aus und sind in den Anhangangaben detailliert zu erläutern. Zumal natürlich unverändert für deutsche Versicherer die bilanziellen Regelungen des Handelgesetzbuchs (HGB) die Grundlage für den zu veröffentlichten Einzelabschluss und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalanlage sind. Die Regelung IAS 39 gilt nur für börsennotierte Ge-sellschaften.
Dass Versicherungsunternehmen Aktienrisiken im Wege der ergebnis-neutralen Ogqrjrnumhko "jadbghzqqa" evhzac iwkyol, mnkawklm wbbdf Xnnme-gzpc. Lpw uyauzbff Rzpzfqbnwl qxpez lroe, sdy jkbmknvg gsu Euyfanllebowq-xneaqrrg mir Ofifgxsdbsnxxh pabjopft izpb."