Eine Korrektur der heute geltenden Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven von Zinspapieren ist unverzichtbar. Die jetzige Regelung führt aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zu Lasten aller anderen Verträge.
Die Entscheidung des Bundesrats schadet der Versichertengemeinschaft: Denn die in diesem Jahr aufgrund der Niedrigzinsphase anstehenden Sonderausschüttungen gehen unmittelbar zu ihren Lasten. Schätzungsweise über 95 Prozent der Lebens- und Rentenversicherungsverträge sind davon betroffen.