Die komplexen Sachverhalte bedingen diese erneute Verlängerung um im beiderseitigen Interesse beschlussreife Ergebnisse zu erzielen.
Weiterhin gilt das Prinzip von Schlichten und Schweigen. Die Tarifpartner und Schlichter werden sich vor Ablauf der Schlichtung nicht öffentlich äußern
Gez.
Mgnwrxp Iftdtvggss kdu Ikaskgmz Alhylnxi
Hnqacuz Gsjh cij Ikbl Wekxxmw