„Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass bei der Höhe der Nachtschichtzuschläge auch die Planbarkeit berücksichtigt wird.“ sagte Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG. „Das müssen wir akzeptieren. Trotzdem war es wichtig, dies gerichtlich feststellen zu lassen. So haben Beschäftigte in Zukunft Klarheit.“, so Adjan weiter.
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