Die Schiedsstelle hatte bereits im Sommer dieses Jahres die Betriebskostenpauschale von 550 Euro auf 700 Euro pro Geburt erhöht. Die Vertragspartner haben sich nun darauf geeinigt, dass Geburtshäuser, die die Qualitätsanforderungen voll erfüllen, ab 1. Januar 2013 einen erhöhten Betrag von 707 Euro erhalten. Die Geburtshäuser, die die Qualitätsanforderungen nicht voll erfüllen, müssen Abschläge von diesem Betrag - wie bisher auch - hinnehmen. Damit wird auch die Qualität in Geburtshäusern nach ptk hvt cpzx igpgoyfntph.
Hebammen und Krankenkassen einig über Betriebskostenpauschale
Die Schiedsstelle hatte bereits im Sommer dieses Jahres die Betriebskostenpauschale von 550 Euro auf 700 Euro pro Geburt erhöht. Die Vertragspartner haben sich nun darauf geeinigt, dass Geburtshäuser, die die Qualitätsanforderungen voll erfüllen, ab 1. Januar 2013 einen erhöhten Betrag von 707 Euro erhalten. Die Geburtshäuser, die die Qualitätsanforderungen nicht voll erfüllen, müssen Abschläge von diesem Betrag - wie bisher auch - hinnehmen. Damit wird auch die Qualität in Geburtshäusern nach ptk hvt cpzx igpgoyfntph.