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Mitarbeiter-Spinde bleiben privat

Eigenmächtige Kontrollen in Hotellerie und Gastronomie unzulässig

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Aus aktuellem Anlass: Der Spind eines Mitarbeiters ist tabu. Nur bei konkretem Verdacht dürfen die Schränke der Arbeitnehmer in Hotellerie und Gastronomie durchsucht werden, und auch dann nur in Anwesenheit des Betroffenen. Darauf macht der auf Arbeitssicherheits-Experte Ulrich Jander aufmerksam.

Rechtsanwältin Sybille Loydl empfiehlt, vor der Öffnung eines Spindes die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen oder diesen bei der Öffnung des Schrankes hinzuziehen. Behelfsweise eine Bezeugung z.B. durch ein Betriebsratsmitglied ändere daran nichts. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bleibe bestehen, beispielsweise auch dann, wenn eine entsprechende Erklärung des Arbeitnehmers durch Arbeitsvertrag oder schriftliche Erklärung hinterlegt worden sei.

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