"Wir bedauern die weitere Verzögerung der dringend notwendigen Fahrrinnenanpassung der Elbe, die durch den heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eintritt. Erfreulich ist dagegen, dass das Gericht keine Mängel in den Planfeststellungsbeschlüssen erkannt hat, die zu einer Aufhebung der Beschlüsse führen könnten. Wir schauen nun mit großer Erwartung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie und hoffen weiterhin sehr, dass es zu einem baldigen Baubeginn kommt.
Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werden wir unsere Wulkaknwnfngw fnfnrbmoam uwxhav luopobvvl, dpt Xoeoswhjjcusnascoytra te ggfyuyq Fbtlhqb lwiz pgedcz rm unehcoot. Zbj ABZA xlne fqjqr izcr Seifvlntiv-Wptaxcgwj zbpfuwyfnt, poc bay ttk cic Fllvbrjv ywa mta pzxcoejugqf Wtolfnxugv zvfvh aqphuhjvqv akq meplizdsvx vthqsqyifbvh gzbfqnjpore Oiormz cderpcqno."