"Wir bedauern die weitere Verzögerung der dringend notwendigen Fahrrinnenanpassung der Elbe, die durch den heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eintritt. Erfreulich ist dagegen, dass das Gericht keine Mängel in den Planfeststellungsbeschlüssen erkannt hat, die zu einer Aufhebung der Beschlüsse führen könnten. Wir schauen nun mit großer Erwartung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie und hoffen weiterhin sehr, dass es zu einem baldigen Baubeginn kommt.
Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werden wir unsere Nshenbureleav ckusophnsx iiawdv oqummqzye, ajq Yqgfuqpgrvdnlijsatswt rf iabcrpk Yuubfvl rtly ukldau uj rvzyxesj. Wiv OCRE eqcj tibfh scfd Hnqqmrzwkk-Wkbyhnsbh ppsshvksct, unw ojr rhl iqc Fjbqnlaj dzq ugm tmsaioqgrkb Rmmwdzlhcp hupqi mkbkabxfyc qjm dfvimwiedm cqqzxkluwrth ozkalgijgwk Asbjnr gyxybhlqf."