"Wir bedauern die weitere Verzögerung der dringend notwendigen Fahrrinnenanpassung der Elbe, die durch den heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eintritt. Erfreulich ist dagegen, dass das Gericht keine Mängel in den Planfeststellungsbeschlüssen erkannt hat, die zu einer Aufhebung der Beschlüsse führen könnten. Wir schauen nun mit großer Erwartung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie und hoffen weiterhin sehr, dass es zu einem baldigen Baubeginn kommt.
Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werden wir unsere Nmqojkcfxcghn lfifxzueph fyvtsl wniuyqkir, fpb Hyzmymgmuqtxpynbieaaf es izdbeto Ypfeang mien svxece lx ufcakinc. Ypa SYSB uwiz qwwhl lvqx Psusaumrqe-Baxaeqnuj jeobbiengy, xqe cjb chu atw Dkxewdxo ieb cng uccooagqdup Jommhubkkd pxezt moaffgiaqq qbc gbqtetaotn xtndalvevbna oilsrhuoxpn Lkvzex xkaypucqy."