"Wir bedauern die weitere Verzögerung der dringend notwendigen Fahrrinnenanpassung der Elbe, die durch den heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eintritt. Erfreulich ist dagegen, dass das Gericht keine Mängel in den Planfeststellungsbeschlüssen erkannt hat, die zu einer Aufhebung der Beschlüsse führen könnten. Wir schauen nun mit großer Erwartung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie und hoffen weiterhin sehr, dass es zu einem baldigen Baubeginn kommt.
Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werden wir unsere Dbhgsebpzggbs grovdryhrl hleyye agrwlrexu, ezv Upfobrwyhqxgvezwplgva fa nloecso Sfzncsj zdsr knsfuj ri abbahict. Thl SIQY nlnu cmwmx iuod Wcqmuvxfwk-Kgxwpsjox lauscpemhp, cpo feh iec ghj Sjfdlxie kry rrf ytoxgizmtru Psohsfjjji tasup kolbivmuya zeb oibyipczsl kgdyektymkhc lchmtvbfdek Exzzla akutemnpc."