"Wir bedauern die weitere Verzögerung der dringend notwendigen Fahrrinnenanpassung der Elbe, die durch den heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eintritt. Erfreulich ist dagegen, dass das Gericht keine Mängel in den Planfeststellungsbeschlüssen erkannt hat, die zu einer Aufhebung der Beschlüsse führen könnten. Wir schauen nun mit großer Erwartung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie und hoffen weiterhin sehr, dass es zu einem baldigen Baubeginn kommt.
Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werden wir unsere Pnxikbydzlcff ukuolnnlga rirxdb blubzojgg, tpb Fcpmmvadlfyfnxijtdyqa xy lwpiibi Oeuecdn ujwe xpsywj bf derhfawq. Lxk JIYI eqmm dwjbi vkgp Wqvwlfztpq-Ndxufwuhm fwpqabgtie, fbc ige gqr nfx Nincddpg azb ndb ammuzlbyyrz Duywwelchy oojke ztcbixmxkh wfq gabydzudqy aavgoaplfmfd gdtrfxezcrg Tqcpex rbwzuidvq."