Gefördert werden Entwicklungsarbeiten für ein neues Produkt oder Produktionsverfahren. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie beträgt bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.
Beratung zu Projektförderung, Planung und Durchführung des Vorhabens leisten die Beauftragten für Innovation und Technologie der Handwerkskammer: in Braunschweig Thomas Warntjen, Telefon 0531-1201-280, in Stade Wulf Maasch, Telefon 04141-6062-36, sowie in Icgesdrd Lwxqrlp Fkbxxnmc ufm Qbtkyv Nkezhxslma, Aqucrlm 67677-874-847.