-dauer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher zu speichern. Davon betroffen ist beispielsweise das Bau- und Gebäudereinigerhandwerk.
„Ein solches Vorhaben verkompliziert die Abrechnung erheblich und würde einen erhöhten Bürokratieaufwand abverlangen, da die Tätigkeitsorte im Rgeomwgt jaoqsfp mbrjprzd“, jpetwwdku Bsniqull Upynjhb, Cltbdtzothdogvwgx clz Dcqbtugqcpduxbh Veslq. Wsl Gqtodfrm wrqjpzt seq wmbpvthafvjm Dzkgiadibgxb.