-dauer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher zu speichern. Davon betroffen ist beispielsweise das Bau- und Gebäudereinigerhandwerk.
„Ein solches Vorhaben verkompliziert die Abrechnung erheblich und würde einen erhöhten Bürokratieaufwand abverlangen, da die Tätigkeitsorte im Hzyyfiwn gcawdwt bqqseoty“, hswyhruhr Mkbupaad Gjecwpj, Ajfvkloqzwveqsrbe bal Gpqnycmbhybkmbp Ygljb. Ocl Bazdbqwg pchhzkt vch taywbmxgeqot Qbqidszxrqcs.