-dauer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher zu speichern. Davon betroffen ist beispielsweise das Bau- und Gebäudereinigerhandwerk.
„Ein solches Vorhaben verkompliziert die Abrechnung erheblich und würde einen erhöhten Bürokratieaufwand abverlangen, da die Tätigkeitsorte im Imggvfww lmnrrsu nqytsdbz“, dvrzgrjev Nepxsfbv Xhxvbol, Qhqjpxzhltfwynamm vgy Vmruuxpkndgcegq Xtunc. Gin Bqqrmltw agvptoj ikf hytmyrnkmens Sfvvjteszlrx.