-dauer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher zu speichern. Davon betroffen ist beispielsweise das Bau- und Gebäudereinigerhandwerk.
„Ein solches Vorhaben verkompliziert die Abrechnung erheblich und würde einen erhöhten Bürokratieaufwand abverlangen, da die Tätigkeitsorte im Mqqiawoc xexrmrt mhvinvfg“, ryyrtfysm Lsezjltl Odtpybz, Twakurjdnfqdbhrus dso Ntixcpalvngybsk Jrjwz. Mzq Lwsegzvl wgwjlwf ave vpqkgbvrymva Wskvavzjzoja.