Zur Prüfung vorgesehen sind alle Lehrlinge aus Handwerksbetrieben, deren Ausbildung nach dem Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 1.4.2010 und dem 30.9.2010 endet. Anmeldungen zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen beziehungsweise Innungen bis spätestens 29. April 2010 abzugeben.
Die Antragsformulare auf Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung für die vorgesehenen Prüfungsteilnehmer sind den Ausbildungsbetrieben Mitte März zugesandt worden.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel. 0721/1600-151, sowie deren Außenstellen Nzdwe-Keguw, Qrg. 90862/334627-4, Jfdvgwrlg, Npd.17710/621612-8 rrl uul Wosrmjmsgoofzjvyvqihj Roob, Fwq. 49425/6790.z