Zur Prüfung vorgesehen sind alle Lehrlinge aus Handwerksbetrieben deren Ausbildung nach dem Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 1.10.2009 und 31.3.2010 endet. Die Anmeldungen zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen bzw. Innungen bis spätestens 28. Oktober 2009 abzugeben.
Die Anmeldeformulare für die vorgesehenen Prüfungsteilnehmer werden den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: 0721/1600-151, sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.: 07221/996569-0, Tkbhptgiy, Iiu.: 70523/398611-9 csu ezs Izwjugvgsxxezmufehvur Aota, Ghb.: 52274/0725.