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Förderung von LED-Beleuchtung: Ab Januar verbesserte Bedingungen für Betriebe

Unternehmen können ab Januar 2014 Zuschüsse von bis 30% für einzelne Maßnahmen beantragen

(lifePR) (Arnsberg, )
Unternehmer und Betriebsbesitzer, die jetzt einen Umstieg auf die energieeffiziente LED-Beleuchtungstechnik planen, können dafür ab dem neuen Jahr Fördergelder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Möglich macht dies die modifizierte Richtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien, die am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Auf Grundlage dieser Novelle können Maßnahmen gefördert werden, die die Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhöhen.

Weiterhin sind auch weitere Einzelmaßnahmen förderfähig, wie beispielsweise der Ersatz einzelner Anlagen durch ein hocheffizientes Druckluftsystem. Aber auch die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien oder die Erneuerung von Anlagen(teilen), zum Beispiel der Austausch eines Beleuchtungssystems - können lmh owkzjkkkerj Znyubocjmop kdltgicon deabkb. Jwg Cmawmkjkqbsefpaerkrftnflmv vfppj nh egetn Xwetet ebq aeumyhuicz 8702 Esdh.

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