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Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Rostock nicht erlaubt

(lifePR) (Rostock, )
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zum Zwecke der Entledigung ist laut Abfallsatzung in der Hansestadt Rostock unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin. Gemäß der derzeit gültigen Pflanzenabfallverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet die Hansestadt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten für pflanzliche Abfälle an, deren Leistungen über die Abfallverwertungsgebühr gedeckt sind.

Bio-Tonnen stehen flächendeckend zur Verfügung. Auf den vier Recyclinghöfen kann Grünschnitt ganzjährig abgegeben werden. Zweimal jährlich werden kleinere Mengen Grünschnitt in gebündelter Form bis zwei Metern Länge vom beauftragten Unternehmen, der Stadtentsorgung Rostock GmbH, abgeholt. Der Frühjahrstermin für die Abholung ist jtq 21. Izlhz.

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