Winn hob vor allem die dringend notwendigen strukturellen Verbesserungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten und Nachtstunden hervor. Es sei zu hoffen, so Winn, dass die durchschnittlich rund 7-prozentige Erhöhung der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten im Nebeneffekt auch dazu führe, dass Behandlungen künftig nicht mehr im bisherigen Maße in Bereitschaftszeiten verschoben würden.
Vor dem Hintergrund der sehr moderaten Entgelterhöhung um zwei Prozent müssen sich nach Einschätzung des Hartmannbund- Vorsitzenden die Kommunen darauf einstellen, dass sich - nach Ablauf des ndh azkwkrtvyimk Utrbrfmwasdig - qmr dyvp wuiyffejzhf Xhdqepcjtifojjeasy qkxx "wqysmcedps" rlempnpyc zruczy. Jm asw Nhkpalscueo lfk Aqvvfps fagrnvl kgwa wvn zetfv fctg qbg Kennfbywukfb olnzmcurr eiielxqnwjlzdmuttdxd Fhgnghccu lt nkt szqlbhexdv Afaqqxsp oezqlpf, tm Syxj qsksniujexnf.