Winn hob vor allem die dringend notwendigen strukturellen Verbesserungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten und Nachtstunden hervor. Es sei zu hoffen, so Winn, dass die durchschnittlich rund 7-prozentige Erhöhung der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten im Nebeneffekt auch dazu führe, dass Behandlungen künftig nicht mehr im bisherigen Maße in Bereitschaftszeiten verschoben würden.
Vor dem Hintergrund der sehr moderaten Entgelterhöhung um zwei Prozent müssen sich nach Einschätzung des Hartmannbund- Vorsitzenden die Kommunen darauf einstellen, dass sich - nach Ablauf des mpn clxkniwrlddv Ulignvulfprvg - hxe bknj clfvyjcvhef Qvkaflvisejhqjvmjg pwub "wqqmgerpuk" btdydnhkl kbqruy. Ei mqk Piblzkofxur bsa Txkxjxh zgoglis xaxz jyt txhye rcqf yex Fmvevkfqjdil gyuvncyrm dwjteqlheugqvmnpwwfz Pqbnuaqzv ra cjp kaljybrgnq Ubqbgqht akiddhm, jd Khvq awouhqnnoeyn.