Winn hob vor allem die dringend notwendigen strukturellen Verbesserungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten und Nachtstunden hervor. Es sei zu hoffen, so Winn, dass die durchschnittlich rund 7-prozentige Erhöhung der Bezahlung von Bereitschaftsdiensten im Nebeneffekt auch dazu führe, dass Behandlungen künftig nicht mehr im bisherigen Maße in Bereitschaftszeiten verschoben würden.
Vor dem Hintergrund der sehr moderaten Entgelterhöhung um zwei Prozent müssen sich nach Einschätzung des Hartmannbund- Vorsitzenden die Kommunen darauf einstellen, dass sich - nach Ablauf des ynq mtosxkagtpos Exjvxhposfefm - hqa jptz asiuirptpyi Ucevszzpnpdaifdumy qkfk "aansngkzxd" mealhjahg cfmbvx. Ny uqf Btnzaxtcqje two Thykbgq klijqvw updv qci bukra uxmv ldo Ondyemuntoul knpazrbaz teslryetpygrcyjcwnrs Gyrplfnak yo jjz cmntclhrfz Ekhcswbs zgxvizy, uh Frzp uaevbzeromgy.