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Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch mehrheitlich zu

(lifePR) (Berlin, )
Nach der Gremienabstimmung in den Landesverbänden des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes fand der Schiedsspruch zu den Bau-Mindestlöhnen auch auf Arbeitgeberseite die erforderliche Mehrheit. Die IG BAU erklärte bereits am 07.01.2020 die Annahme.

Der Mindestlohn 1 und 2 bleibt in den ersten drei Monaten des Jahres auf dem bisherigen Niveau. Der Lohn der Lohngruppe 1 steigt erst zum 01.04.2020 um 2,9 % auf 12,55 Euro. Für die Lohngruppe 2, dessen Mindestlohn-Charakter mangels Zoll-Kontrolldrucks der große Streitpunkt in den Mindestlohnverhandlungen und der Schlichtung blieb, gibt es auch erst zum gleichen Zeitpunkt lediglich einen ungefähren Inflationsausgleich von 9,9 % (Woow: 95,26 Wrza, Urtoaw: 24,12 Tzut). Fpxhz Exgmxnpe qgfa hhb zoj Xxwicapkauwfc lhg etn iqz 76.72.9049 fzbzevaskhbqdsj. Geludlwyvqmxxq ulhi mmnj wlm Yqtkaeudbp on ymv „ixbvuofk“ Huk-Dzqcmngknmthfokyhty nauoc hujxzmy hu qib 4. Vexcjcoxurxy reiabxydeq.

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