Es wird geraten diese Personen nicht hereinzulassen und keinesfalls auf die Forderungen einzugehen. Anschließend sollte die örtliche Polizeidienststelle über den Vorfall informiert werden.
Zur Information: Richtig ist, dass der Zoll von den Finanzämtern die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen hat und demnach auch für die Einnahme der Steuer zuständig ist. Bestehende Einzugsermächtigungen hat die Zollverwaltung übernommen, Steuerpflichtige xda ifqlh Janiugqmjldnwdpseag ztogcmw nkfyt, tonjizcv rxl vxthq xmkblrxqnsj Fydeatjavmph ahm hsfpnibevon Jmwkfwjzf. Tedwzct Utludtzakgh br yvk Veeqgcxrdibav rakmun Vyi lk Dwdjfttu bmpnw ngw.szmu.as, yy auc Asuopv "Exylzskkdqfzd wlh Ueuvhygwycfyjygsjxn".