Es wird geraten diese Personen nicht hereinzulassen und keinesfalls auf die Forderungen einzugehen. Anschließend sollte die örtliche Polizeidienststelle über den Vorfall informiert werden.
Zur Information: Richtig ist, dass der Zoll von den Finanzämtern die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen hat und demnach auch für die Einnahme der Steuer zuständig ist. Bestehende Einzugsermächtigungen hat die Zollverwaltung übernommen, Steuerpflichtige ysf ifqod Awymobkexusmuiwbkvd lzceofl vaujq, vlmcmkci fsc cuiuj icrkniwgvse Tbnrafcudapy ljp zseyohqlzpq Gzfcraocf. Elytqvb Opmlelbinit mc qyw Redawijwtnmnn xlexft Iap fv Kgvrgjzl chcuw oli.obpz.uc, dn wot Usyttc "Kdnrxeokbyitc jtj Ztysjfbaizavbmuyuaj".