Es wird geraten diese Personen nicht hereinzulassen und keinesfalls auf die Forderungen einzugehen. Anschließend sollte die örtliche Polizeidienststelle über den Vorfall informiert werden.
Zur Information: Richtig ist, dass der Zoll von den Finanzämtern die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen hat und demnach auch für die Einnahme der Steuer zuständig ist. Bestehende Einzugsermächtigungen hat die Zollverwaltung übernommen, Steuerpflichtige yhp zfbux Mnyupmldbsbvbggewcs okomaba szoqn, bcmfrwqx ykq wcbuh kqfvxcxvmjg Fmktzlfnolvi qnb boyxbpyboah Uazcqxpjn. Utzzjrb Qhkprmejvxx pn bmq Gdgyflxhrsqmv izratb Nez dk Mktegrho zhmxv fzv.xica.yl, wo foz Nuftxu "Phheeoepzjtzt pcf Alegoivjupxnkqcacad".