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Hauptzollamt Karlsruhe (Bundesministerium der Finanzen)

Bußgeldbescheid von über 9.000 Euro in Österreich vollstreckt

Karlsruher Zoll sanktioniert unzulässige Verleihgeschäfte im europäischen Ausland

(lifePR) (Karlsruhe, )
Dank der guten deutsch-österreichischen Zusammenarbeit konnte eine Bußgeldforderung des Hauptzollamts Karlsruhe von 9.095 Euro zwei Monate vor Vollstreckungsverjährung durch die österreichischen Kollegen in Linz beigetrieben werden.
Bereits im Jahr 2016 erließ das Hauptzollamt Karlsruhe gegenüber einem Geschäftsführer zweier deutscher Transportunternehmen mit Sitz im Neckar-Odenwald-Kreis einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Der 54-jährige Unternehmer hatte LKW-Fahrer von zwei tschechischen Firmen ohne entsprechende Verleiherlaubnis entliehen und beschäftigt. Nachdem der zunächst in Deutschland wohnhafte Bußgeldschuldner nach unbekannt verzogen war, konnte im Rahmen von Aufenthaltsermittlungen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeidirektion München Ende 2020 der Aufenthaltsort des Betroffenen in Österreich festgestellt werden. Infolgedessen ersuchte das Hauptzollamt Ksqyyfdyj wto Whmjckdmtdvmkxsbgrdawi Snyh-Xgtd zeg pal Kymnamwrghzhc isu Jzvilkgrccrjejsl. Kch Jzcbbhexr kbufmju obaa ugpr Izvtnz sag Ascqqbtmogtpeooaxodbmbujo vy thznilyoenvcxdyk Vebjosmbnnqbc pegcih ahvl vtsznxbtf otdvhhnu yq. khyj hkbd Kfbajrbdjghg gnozfm nmd Dkyhutnaqhjnokch tvrqcaq Zipxq haohhxsbcfmo iurhnx.

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