Die 53-Jährige war mit dem Flugzeug aus Istanbul eingereist und routinemäßig vom Zoll kontrolliert worden.
„Nicht jedes Souvenir aus dem Ausland wird in Deutschland gerne gesehen“, so Matthias Götz, Leiter der Kontrolleinheit am Flughafen. „Falls keine Handelsgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz vorliegt, müssen wir Korallen beschlagnahmen, weil sie durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind.“
Eine derartige Genehmigung konnte die Reisende jedoch nicht vorlegen. Neben der Beschlagnahme der Korallen droht der Reisenden nun auch noch eine Geldstrafe.
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