Aufgrund der Ermittlungen der Heidelberger Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Karlsruhe sah es das Gericht als erwiesen an, dass die 61 und 53 Jahre alten Brüder über einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren wissentlich angeblich selbstständige osteuropäische Arbeiter in ihrem Unternehmen eingesetzt hatten, um auf diesem Wege Beiträge für die Sozialversicherung zu sparen.
Den verschiedenen Sozialversicherungsträgern war durch diese Vorgehensweise ein Schaden in Höhe von rund 50.000 Euro entstanden. Diesen Betrag müssen die Lddcqrvhuxii iwltmeoclg xhu Lkphudhjqj ivyqfzsjea.
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