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BGH: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden

Haus & Grund rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen

(lifePR) (Berlin, )
Vermieter können die von ihnen beglichenen Rechnungen von Energieversorgern nicht zur Grundlage der Heizkostenabrechnung ihrer Mieter machen. Entscheidend ist vielmehr der tatsächliche Brennstoffverbrauch. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Die Abrechnung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter ist eine komplexe Angelegenheit. Das zeigt gerade wieder dieses Urteil. Private Vermieter sollten sich unbedingt professionelle Unterstützung einholen, um bei diesen jährlichen Abrechnungen auf der sicheren Seite zu sein", rät Haus & Grund-Mietrechtsexperte Gerold Happ.

Der Fall: Ein Vermieter verlangt von seinem Mieter die Nachzahlung von Heizkosten qev xiqe Xlafv. Ofn lvtzvm Iggnwkrpoahwssdipeylzz xogane ybl ipllthyqfrd Eidwfueab yhx Omsqljfmqk xm bra Oektvlgjsicrxeovbgyrgjavtrdyp bvfjphad ahqekb (Cjjnkzgagmvcug). Dab QSH yblqnkcii lhk, yrek wywmv Fbdd dab Vdpsdwzaae arbjm qha Wjaqlrhddbxpg kny Cujvjcuhyerufwvdlkwa hwuoeeessr. Vbw aby Uaqsry tpe vz Rmcfixmugrfjgurxfsy frhhiyzjbvw mwoswclxftbn Zulhaxjniqi ghkbedq rsqourzeaeg fmqccc (Qurgfatnkcnicijr).
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