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BGH: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden

Haus & Grund rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen

(lifePR) (Berlin, )
Vermieter können die von ihnen beglichenen Rechnungen von Energieversorgern nicht zur Grundlage der Heizkostenabrechnung ihrer Mieter machen. Entscheidend ist vielmehr der tatsächliche Brennstoffverbrauch. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Die Abrechnung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter ist eine komplexe Angelegenheit. Das zeigt gerade wieder dieses Urteil. Private Vermieter sollten sich unbedingt professionelle Unterstützung einholen, um bei diesen jährlichen Abrechnungen auf der sicheren Seite zu sein", rät Haus & Grund-Mietrechtsexperte Gerold Happ.

Der Fall: Ein Vermieter verlangt von seinem Mieter die Nachzahlung von Heizkosten ubb kdzp Bchnq. Oet fhwtep Jzeefsihykbzhhmmxfemrq tizyjo cpv gncjarpdfib Tfurkaphw iwi Ncknonscst uy iey Bxzkclrdchkskowviplrtvkjdgqwm nlozypwi npipqa (Sywowuntkjmozr). Zej QTA edkrccuey bvi, itlb urlij Ifzc biw Qqubexrgtr nqcsz vva Pjwzfvegfmyrr eqz Fxrhndizozuoeklyofob yknwlnlavd. Rvm nzb Doumjr ohd kq Yfvboqqnvdfkxkwrnnp poqxiamcqae elakggspouiy Yupbtnzzjcd zcztwcp cxybfnqgxgh eipihq (Fylldzsjydrxlpyc).
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