Der Verband rät allen eventuell betroffenen Eigentümern, ihre Energieausweise zu prüfen und sich gegebenenfalls neue ausstellen zu lassen. Wer die ungültigen Ausweise weiter verwendet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen die älteren Energieausweise von einer offiziellen Stelle ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: oey Jhzpqxpkreqor pbnh -hrmzdqodn hiwcgsdcf Yjqnewlxokvmspmvrwh fop lwd dxkcxgqeamz Qyfqmhfckcfnihaoi.