„Generell sei das Rauchen in der Mietwohnung gestattet, jedoch finde dies seine Grenze, wenn Bewohner der Nachbarwohnungen massiv gestört würden“, wies Verbandsdirektor Hans-Henning Kujath auf das Gebot der Rücksichtnahme innerhalb von Mehrfamilienhäusern hin.
Vermieter müssten die Möglichkeit haben, für ein einvernehmliches Miteinander der verschiedenen Mietparteien zu sorgen.
Wenn sich ein Mieter trotz mehrfacher Aufforderungen dann uneinsichtig zeigt, muss der Vermieter handeln und im Zweifel fristlos kündigen können“, so Kujath weiter. Die Gesundheit aller Mieter gehe nun einmal vor.