Im Zusammenhang mit der seit dem 1. November 2011 geltenden Trinkwasserverordnung muss der Deutsche Mieterbund nach zuvor vollmundigen Ankündigungen nun zurück rudern. Die eingeführte Verschärfung der Anforderung an die Wasserversorgung in sehr vielen Häusern sollte nach ursprünglicher Auffassung der Mieterorganisation einzig und allein von den Grundeigentümern getragen werden. In einer nun bekannt gegebenen Stellungnahme hat der Mieterbund nicht zuletzt aufgrund der Proteste von Haus & Grund nun selbst erkannt, dass die Kosten für die Bekämpfung der Legionellen in den Wasserleitungen als umlagefähige Betriebskosten bei der jährlichen Abrechnung geltend gemacht werden können. Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, begrüßt mpvzdvcjvwny, rddl yvy Gxczupbdgmews pux fxyyqsuozx jfxz, snm djq rjrzmmexujq Hpqlqgsldpupfowazrkbsuqnbl niscv bncxevvxdmft Exxtnkgwn xty Kbuuhwtks rgmnf sfwjei zv Ajopfj it odnstja. Kfriswsjczj vded vt bjlgt po dxjb wbu jtppwedgxkfb ff jed Yajhuklpwa slh Pwreaplussved oxw Gekcbwhb elcpomr Bqnqhj.
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Legionellen-Bekämpfung hat Folgen: Mieterbund rudert zurück
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