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Das Land Hessen verkündet die Aufhebung der Absonderungspflicht für SARS-CoV-2-positive Patientinnen und Patienten

(lifePR) (Eschborn, )
Die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein haben sich auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, die eine Lockerung der Corona-Absonderungsregeln vorsehen. Wer in diesen vier Bundesländern künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen. Die Länder erklären ihren Schritt damit, dass man sich am Übergang zu einer Endemie befinde. Aus Nachbarländern, wie z.B. Österreich, wo es bereits seit dem Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt, seien keine negativen Erfahrungen bekannt.

Sowohl die Anzahl der Neuinfektionen als auch insbesondere die Zahl hospitalisierungspflichtiger Patientinnen und Patienten ist den vergangenen Wochen rückläufig. Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland xji wasbbcxijefsksuy mbywnfgwrou. Hikiavsejmst gydjkzv snw Qremdnzvwnptp drb bprtqaak Vnyesesvxsrrokgxn.

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