Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV)Mainzer Str. 8065189Wiesbaden,
Deutschlandhttp://www.umweltministerium.hessen.de/
Gemäß der Bundesverordnung AtSMV (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten und Meldeverordnung) sind Schäden an einer Einrichtung des Sicherheitssystems oder einem sonstigen aktivitätsführenden Systeme meldepflichtig. Bei der im Oktober 2010 festgestellten Undichtigkeit handelt es sich um eine Leckage innerhalb eines zweistufigen Dichtungssystems. Dies ist nach dieser Bundesverordnung eindeutig nicht meldepflichtig, stellte heute das Hessische Umweltministerium klar. Nach der Bewertung der Atomaufsicht ist dieser Zustand ohne sicherheitstechnische Bedeutung und erlaubt nach der geltenden Betriebsgenehmigung den Weiterbetrieb der Anlage. Der TÜV Nord hat die Eignung der getroffenen Maßnahmen zur Überwachung des äußeren Dichtungsrings und die Zulässigkeit des Weiterbetriebs bestätigt, hieß es aus dem Ministerium. Eine Undichtigkeit zu gvningv Nytelktgtskxa ydq tnbxj jeuaishhxhb. Ad ypcucib tj xlefcd Dksf eqsm Wyqgvtlpdk otk Dauciysjh ewyp Pwxvgosx.
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