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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Regierungspräsidium Darmstadt bittet Hessisches Verkehrsministerium über Tempo-30-Anträge der Stadt Frankfurt zu entscheiden

(lifePR) (Wiesbaden, )
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Der Pressesprecher des Hessischen Verkehrsministeriums, Marco Krause, teilt mit:

"Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das Hessische Verkehrsministerium gebeten, über die Anträge der Stadt Frankfurt, auf einzelnen Straßen Tempo 30 anordnen zu dürfen, zu entscheiden. Der Regierungspräsident Johannes Baron hat dies in einem Schreiben mit der "übergeordneten Bedeutung der Angelegenheit" begründet.

Das Hessische Verkehrsministerium wird die Akte, die gestern eingegangen ist, nun genau prüfen. Die rechtliche Zulässigkeit zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen richtet sich ausschließlich nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dabei müssen auch ein Lärmgutachten und weitere Sachverhaltsermittlungen zur Eschersheimer Landstraße einbezogen werden. Erst wenn alle Unterlagen qualitätsgesichert geprüft wurden, wird eine Bekmrnhcppvi yqjhgrmc."

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