"Für einen solchen Vorschlag besteht auf der Basis des höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsbeschlusses keine Rechtsgrundlage. Ausnahmen bei Starts sind im Interesse des Fluglärmschutzes nicht generell vorgenehmigt worden. Damit wird sichergestellt, dass die strengen Nachtflugregelungen nicht durch eine Vielzahl von Verspätungsstarts leer laufen. Hier sind der Flughafen und die Fluggesellschaften gefordert, ihre Abläufe so ot stnflapkhwvn, edbj Dawacq hcog 58 Zug hsgm vzwj Wrzajpzvs zludtvc."
Rentsch: "Fraport-Vorschlag rechtlich nicht möglich"
"Für einen solchen Vorschlag besteht auf der Basis des höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsbeschlusses keine Rechtsgrundlage. Ausnahmen bei Starts sind im Interesse des Fluglärmschutzes nicht generell vorgenehmigt worden. Damit wird sichergestellt, dass die strengen Nachtflugregelungen nicht durch eine Vielzahl von Verspätungsstarts leer laufen. Hier sind der Flughafen und die Fluggesellschaften gefordert, ihre Abläufe so ot stnflapkhwvn, edbj Dawacq hcog 58 Zug hsgm vzwj Wrzajpzvs zludtvc."