"Für einen solchen Vorschlag besteht auf der Basis des höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsbeschlusses keine Rechtsgrundlage. Ausnahmen bei Starts sind im Interesse des Fluglärmschutzes nicht generell vorgenehmigt worden. Damit wird sichergestellt, dass die strengen Nachtflugregelungen nicht durch eine Vielzahl von Verspätungsstarts leer laufen. Hier sind der Flughafen und die Fluggesellschaften gefordert, ihre Abläufe so vi ayojzknymgpa, shkm Scmlor vacl 73 Qim jmnm evij Btehypkdg keseapz."
Rentsch: "Fraport-Vorschlag rechtlich nicht möglich"
"Für einen solchen Vorschlag besteht auf der Basis des höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsbeschlusses keine Rechtsgrundlage. Ausnahmen bei Starts sind im Interesse des Fluglärmschutzes nicht generell vorgenehmigt worden. Damit wird sichergestellt, dass die strengen Nachtflugregelungen nicht durch eine Vielzahl von Verspätungsstarts leer laufen. Hier sind der Flughafen und die Fluggesellschaften gefordert, ihre Abläufe so vi ayojzknymgpa, shkm Scmlor vacl 73 Qim jmnm evij Btehypkdg keseapz."