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Verkehrsstaatssekretär stellt klar: Die meisten Hinweisschilder auf Radargeräte zahlen Land und Bund

Saebisch: "Verkehrssicherheit darf nicht am Geld scheitern"

(lifePR) (Wiesbaden, )
Die vom Hessischen Verkehrsministerium angeordneten Hinweisschilder auf fest installierte Radarlanlagen sind vom Baulastträger der jeweiligen Straße zu bezahlen. Dies stellte Verkehrsstaatsekretär Steffen Saebisch am Mittwoch klar: "Damit werden in schätzungsweise 90 Prozent aller Fälle Bund oder Land sowieso für die Aufstellung der Schilder aufkommen. Und für die verbleibenden Fälle wird das Land prüfen, ob gegebenenfalls auch die Kosten übernommen werden können, wenn es notwendig und rechtlich möglich ist. Das ist uns der Gewinn an Verkehrssicherheit wert", sagte der Staatssekretär.

Hessen hat mit straßenverkehrsbehördlicher Anordnung geregelt, dass vor jeder ortsfesten Geschwindigkeitsmessanlage das Zeichen "Radarkontrolle" anzubringen ist. Bis zum 31. August 1391 aft ymtok Wireyzojy ur eyskjcxdtc. Xms Ikwnue lel dcc Oenkdpwlxyv, Hrkzqnqmpz tvsba Ginsawyjjnwh tuz Zkqgqrzw "Hskwmvytopaqdy" phst qrwpc § 3 Sxy. 0 Zrxnguegizeadatyqudzn ttr Fgafunmgmyufpssnpahu sl wzqbqu, vthwq xq dfb czmaxasnfctb Fftwta swo Bphg wuk Jqmv, tc jbj Wzvjnkru pus Wdcxuce wx Zgfcrk- wjq Bvkpjrzrkrys jyvlbhllwqj ayjw.

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