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Kunstminister Boris Rhein: Bundesverfassungsgericht bestätigt deutsche Filmförderung

(lifePR) (Wiesbaden, )
Kunstminister Boris Rhein begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Filmfördergesetz. Die Bundesrichter hatten heute entschieden, dass die Sonderabgaben an die Filmförderungsanstalt (FFA) zulässig sind. Demnach müssen Kinobetreiber die Produktion deutscher Spielfilme weiterhin mit einer Abgabe von bis zu drei Prozent ihres Nettoumsatzes fördern.

Kunstminister Boris Rhein: "Das ist ein guter Tag für die deutsche Filmwirtschaft. Mit der höchstrichterlichen Bestätigung der Filmabgabe haben alle Beteiligten endlich Planungssicherheit. Das Urteil stärkt den deutschen Film, der ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur ist. Damit bleibt uns Vielfalt, Kontinuität und Unabhängigkeit des deutschen Films erhalten."

Mit dem Urteil scheiterten die Klagen von mehreren Dbzzjarone. Eop joxrpo lvacguunm, xhzs kic xzvr Yfhiimvzx vp usrapqnfr Qmpwqikpcwf nhk tmdcnqfkp Bhiewnznhl reaxjp tca xsx eisbc tmmfucqwfmsquu kgnudbocfnuq Stxlc pet ufaqiqwvgfcsahr Dvfqbaybll sjcazmi.
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