Der Regierungsrat hat den Gestaltungsplan an die Baudirektion zurückgewiesen, weil dieser einen zu weit gehenden und daher unzulässigen Eingriff in die Schutzziele der schützenswerten Landschaft "AlbisketteReppischtal" darstellt. Dagegen erhebt die Hotel UTO KULM AG Beschwerde. Des weiteren wird bestritten, dass der Gestaltungsplan gegen das Waldgesetz verstosse, keine ausreichende Grundlage für geplante Massnahmen darstelle und zu wenig bestimmt formuliert sei. Der Gestaltungsplan verstösst nicht gegen den bauund planungsrechtlichten Schutz der Aussichtspunkte.
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