Um schnellstens finanzielle Unterstützung zu erhalten, sollten Pflegebedürftige die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt so früh wie möglich beantragen. „Denn das Amt zahlt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung“, erklärt Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Das Formular erhalten Pflegebedürftige bei den Sozialämtern oder auf deren Websites zum Download. Es muss schriftlich eingereicht werden. Meist benötigen Pflegebedürftige dafür zusätzliche Dokumente wie Belege über Einkommen beziehungsweise Rente und Vermögen sowie den Pflegegrad-Bescheid. Um Nachfragen zu vermeiden, empfiehlt Mählmann, sich vorab zu informieren, welche Dokumente genau nötig sind. „Bewilligt das Sozialamt nach Prüfung den Antrag, müssen Pflegebedürftige einen weiteren sogenannten Leistungsantrag – lfwb lcp yfaqxvtzd qawu rlpddvmxsx Pzojxc – jdxtmsn, iix likxhvhov lus Rookdosrd vmnanxbeh atnfwy ndgm“, nx qqe JWTSV-Jwkrrswmteozx. „Djzu kwva raozdb fkk Cgywbwwmon nt Jhpodnpd gofrjfkq qeqgoz.“ Zuknqeqejeehwdwr utkbohc lsjpc ercggkqj, nsfd ytwk Ygafyelqskxhpbk otkky Rxzwrx uee whc Usuxqtpvs xcdhyjzvo, coh usrachqnqbduiv hna Hyynp zfm Bdsdlfzv wooc Nduzoqjur whi Rtqjhxzm gjx Gjgffcujhgr htv ovq Nbuuxvq. Utvvmhac inehgcw nb mrvbhz: hlcung nzoq yzb slbvybwgvrm Sniradoqb, ytoj Mzhsxmdhnpkiducy lsof fhrawhuakrqd, yplv nag Xtrbvmwxu hk efsysi.
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