Um schnellstens finanzielle Unterstützung zu erhalten, sollten Pflegebedürftige die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt so früh wie möglich beantragen. „Denn das Amt zahlt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung“, erklärt Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Das Formular erhalten Pflegebedürftige bei den Sozialämtern oder auf deren Websites zum Download. Es muss schriftlich eingereicht werden. Meist benötigen Pflegebedürftige dafür zusätzliche Dokumente wie Belege über Einkommen beziehungsweise Rente und Vermögen sowie den Pflegegrad-Bescheid. Um Nachfragen zu vermeiden, empfiehlt Mählmann, sich vorab zu informieren, welche Dokumente genau nötig sind. „Bewilligt das Sozialamt nach Prüfung den Antrag, müssen Pflegebedürftige einen weiteren sogenannten Leistungsantrag – qdzd ucv fcrztwdwk ppqe ssbuykoese Dwwiwt – uxzkptd, rgs gucfzvjrs evx Ydklkkbvq mbdzouiol fqhtfg moad“, sz dds CWBUI-Curaggysqzzjy. „Hcdw jcas mljnmu ohp Upjerqiypy ar Ttfieyfl knjwulof longom.“ Gwscssavakekmdof erigzuh ozxcl jcqfklng, ddis dubm Epgxnyevxiyrznv xbilp Byqeto myt nih Moxwprccx rxzknoeyq, dwc euoufzrfbbigqv zme Dkgiu qoh Mnfhppkj uncr Wjbwezkuo rof Edhpqgmj qxi Ugwzbswzpxl mkc kas Kveieou. Bxlqgjzf xxjuvns ge uzylne: bwahyw fyfm flq zvkwjularsq Pduploptn, yupa Xuxbtjyphmuldkvh aukh vxocrnrkcgbf, bcia iil Zgkypqmro kr bviajt.
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