Darüber hinaus habe die heutige Entscheidung enorme Rechtsfolgen. "Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Unternehmen, die Tarifverträge mit den sogenannten Christlichen Gewerkschaften angewandt haben, verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen", sagte Wetzel. Die IG Metall erwägt weitere rechtliche Schritte, um den betroffenen Leiharbeitern zu ihrem rechtswidrig vorenthaltenen Lohn zu egmrlnkio.
IG Metall begrüßt Entscheidung zur Tarifunfähigkeit Christlicher Gewerkschaft - Unternehmen sollen nachzahlen
Darüber hinaus habe die heutige Entscheidung enorme Rechtsfolgen. "Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Unternehmen, die Tarifverträge mit den sogenannten Christlichen Gewerkschaften angewandt haben, verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen", sagte Wetzel. Die IG Metall erwägt weitere rechtliche Schritte, um den betroffenen Leiharbeitern zu ihrem rechtswidrig vorenthaltenen Lohn zu egmrlnkio.