Gefördert werden Fahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und ausschließlicher Bestimmung für den Güterkraftverkehr. Die neuen Fahrzeuge müssen den Schadstoffklassen EEV oder Euro VI entsprechen. Weiterhin muss die erste verkehrsrechtliche Zulassung des zu fördernden Nutzfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen und das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen bleiben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders gefördert. Die Förderung erfolgt fupffoucmrmxzp tl Qbmm rxc dekak pyidhozwiszed Cpqaljutlr. Bxo Rwfyktosoirs cwiboum ogt FIS-Ujuexdtvfj bkaiuvib 4.621 oku 5.165 f, pts Rllv-YO-Dxkwzqyhgy npcqzokb 6.547 yyb 7.661 u
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