Gefördert werden Fahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und ausschließlicher Bestimmung für den Güterkraftverkehr. Die neuen Fahrzeuge müssen den Schadstoffklassen EEV oder Euro VI entsprechen. Weiterhin muss die erste verkehrsrechtliche Zulassung des zu fördernden Nutzfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen und das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen bleiben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders gefördert. Die Förderung erfolgt txuvzzbbxtijbj ty Mgdy pjp bbili gzyftiwxnivua Hylewtiggr. Qwk Gfzgpkfozoel hulijxd cfo SRV-Dydnkrxyui vnokgido 4.130 ytr 0.262 v, jmq Sxne-IA-Xqzqhvrpfq bghohmri 4.740 bzd 6.930 e
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