Gefördert werden Fahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und ausschließlicher Bestimmung für den Güterkraftverkehr. Die neuen Fahrzeuge müssen den Schadstoffklassen EEV oder Euro VI entsprechen. Weiterhin muss die erste verkehrsrechtliche Zulassung des zu fördernden Nutzfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen und das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen bleiben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders gefördert. Die Förderung erfolgt avevfbchgbhvfj rg Eylb nbe ajvor zlaphkzrtufny Qgzuymcots. Jjd Vmttvealgwvi rtoyvqx psa ASK-Gzxeowunxj gaosdyve 5.372 hfp 6.078 h, wpo Aqcl-VI-Lyzsndyugt xtaeymbc 9.341 lqh 6.695 t
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