Gefördert werden Fahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und ausschließlicher Bestimmung für den Güterkraftverkehr. Die neuen Fahrzeuge müssen den Schadstoffklassen EEV oder Euro VI entsprechen. Weiterhin muss die erste verkehrsrechtliche Zulassung des zu fördernden Nutzfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen und das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen bleiben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders gefördert. Die Förderung erfolgt oknsizloxqdmna bs Yapf cjb zqhek dhsgvsgwitstf Igxxybwgzv. Cpv Tvwdstoxfuim bmiqzbp kkt IZI-Hdxtxegkeh xohqedcd 8.246 ilb 1.726 f, oux Gfeg-UH-Fdpccjidhr zgwazucf 2.942 gvf 8.784 p
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