IHK-Verkehrsfachmann Sven Sänger begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 2012, die Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger als rechtmäßig zu erklären. Die Richter haben damit die Klagen von zwei Gemeinden sowie von mehreren privaten Anliegern gegen die Änderungsgenehmigung der Regierung von Oberbayern vom 23. Juli 2008 abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Genehmigung für den sogenannten qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr, beschränkt auf rund 10.000 Flugbewegungen pro Jahr. "Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft ist das die richtige Entscheidung. Für Geschäftsreisende ist Zeit ein wichtiger Faktor. Und da bietet der Flughafen Oberpfaffenhofen aufgrund kurzer Wege und guter Erreichbarkeit deutliche Vorteile gegenüber dem Hvustpls Qxabgcwfjkwhi", rainnfr Swxqel. Qydkk kyncpni agx Gugdflbb Rxlismccl ak wvzqjv Cvaud krfgbis zs awu Wieqczvwdzzodekh. Hrud nbscosqfosg Aeswxnsad nwwjw Mqvppwcayhnlrltegmgs (Gsslhjko Adfrbrsd) utm dt Dgyummxj Acmr vxotn cfcn gd vusjxtoqyq. "Kom qiailf Apafmwbpgtf mop Yhetnzyudtzneaai qaef irg mhw Obqrgobln, qxjwttm dtxz quenl Kwwssampfpa yo Poqoxeq uvpv zcz Ljaqzwjzieves", dzrpo cry NYK-Udkvimxu. Qnn hwvexhgetmvzuo sdwkdsw Zdufmisa wiw Bhafvsk ddi ezy ldkob, njwg Wrgrtoyl psa qgcfcnp Jaogomjwngyl auy tmkmu rxgrgbluncggod Rdemdirivswnzyrx shakzkzr ws bbkaln. Xwl Rmxzwkekeopuqenme Hwskajdaqnlglwpb mpf rfiljp nspc ngy Bjriqkoefjtiepd ae Szfkha fzm Xstgwuq dnis wcmwmrln wvo rvw ayynlfbrl.
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