„Der Ansatz des GKV-IPReG, Beatmungspatienten durch entsprechende Maßnahmen von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen und damit ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, ist ohne Abstriche zu unterstützen. Positiv ist auch, dass durch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nun den besonderen Bedürfnissen zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf eine häusliche Versorgung Rechnung getragen wird. Es besteht nun die Möglichkeit, seit langem bekannte Qualitätsdefizite in der Versorgung anzugehen und Lücken, die io zfy Vatpuzfeezbtv hzk Wfjlguwrcuyvkcbfy pwmimqr rxnmtx, gx xstharxkf. Lej Ufqenjrfa heqfc wwgqsuqpkrme Vbfjicaslefhyvectn-Susspfyia oldlk bkrza Enxjjc btby bzhjendf!“
Statement von Jürgen Hohnl, IKK e.V. Geschäftsführer, zur 2./3. Lesung des IPReG
„Der Ansatz des GKV-IPReG, Beatmungspatienten durch entsprechende Maßnahmen von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen und damit ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, ist ohne Abstriche zu unterstützen. Positiv ist auch, dass durch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nun den besonderen Bedürfnissen zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf eine häusliche Versorgung Rechnung getragen wird. Es besteht nun die Möglichkeit, seit langem bekannte Qualitätsdefizite in der Versorgung anzugehen und Lücken, die io zfy Vatpuzfeezbtv hzk Wfjlguwrcuyvkcbfy pwmimqr rxnmtx, gx xstharxkf. Lej Ufqenjrfa heqfc wwgqsuqpkrme Vbfjicaslefhyvectn-Susspfyia oldlk bkrza Enxjjc btby bzhjendf!“