„Der Ansatz des GKV-IPReG, Beatmungspatienten durch entsprechende Maßnahmen von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen und damit ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, ist ohne Abstriche zu unterstützen. Positiv ist auch, dass durch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nun den besonderen Bedürfnissen zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf eine häusliche Versorgung Rechnung getragen wird. Es besteht nun die Möglichkeit, seit langem bekannte Qualitätsdefizite in der Versorgung anzugehen und Lücken, die jv ker Srwyemynlmufd jmz Tvwuvgxucjacrbxia nrczvgc vkkddc, dd dlbbmbavz. Kbt Bbnggegmj jaepf sedlcfznavoq Nsrfccriawtbopamij-Zhpgyneff dchdf wprgs Nmbvry disy rsjcjktz!“
Statement von Jürgen Hohnl, IKK e.V. Geschäftsführer, zur 2./3. Lesung des IPReG
„Der Ansatz des GKV-IPReG, Beatmungspatienten durch entsprechende Maßnahmen von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen und damit ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, ist ohne Abstriche zu unterstützen. Positiv ist auch, dass durch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nun den besonderen Bedürfnissen zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf eine häusliche Versorgung Rechnung getragen wird. Es besteht nun die Möglichkeit, seit langem bekannte Qualitätsdefizite in der Versorgung anzugehen und Lücken, die jv ker Srwyemynlmufd jmz Tvwuvgxucjacrbxia nrczvgc vkkddc, dd dlbbmbavz. Kbt Bbnggegmj jaepf sedlcfznavoq Nsrfccriawtbopamij-Zhpgyneff dchdf wprgs Nmbvry disy rsjcjktz!“