„Die IKKn sind höchst besorgt über den erneuten Vorstoß des BMG, die Methodenbewertung des G-BA neu zu regeln und im Bedarfsfall diese zu übersteuern. Damit wird erneut massiv in die Strukturen der Selbstverwaltung eingegriffen. Das ist nichts anderes als die Abkehr von den bewährten Konfliktregelungsmechanismen der gemeinsamen Selbstverwaltung und ein Einstieg in eine Staatsmedizin! Ein Freibrief, sich über Entscheidungen des G-BA hinwegzusetzen, ist nicht akzeptabel.
Erstaunlich ist auch, dass sich das BMG offenbar weniger um die Frage sorgt, wie bei etwaiger Gesundheitsgefährdung Leistungen wieder aus dem Katalog byphqfpbcgtagy tukzqj. Vftb vtqr dhejqhdyc vkq sjyfpkeqmxoa 2-Uotwzdl-Tkpkga.“