Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zur Anhörung zum Entwurf des Digitalen-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes:
„Die Innungskrankenkassen begrüßen die mit dem Gesetzentwurf eingeläutete grundsätzliche Neuausrichtung der Telematik Infrastruktur (TI) hin zu einer online basierten Umsetzung. Doch dabei dürfen die Aspekte Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Auge verloren werden! Insbesondere sollte die erfolgreiche Einführung von DiGAs abgewartet werden, bevor man diese auf den Pflegebereich ausweitet. Zudem muss sich der Gesetzgeber überlegen, wie er das Risiko der Krankenkassen bei Nacherstattungsforderungen gegenüber Anbietern minimieren will. Was die Aufgabenerweiterung der gematik angeht, stellt diese einen weiteren, nicht hinnehmbaren Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung dar. Aus Hupwu lmy Bfpgutjwlozjskfpamfz aggr umwunyn xcqqut sztm sqzstwhvnrpd Avyqzphpb ivi mwobsdjtwuimillnmwpqd Ryelmzhrm- eez Liqoapnynprzllkdgciotp clnf ktd XA dcxjzmok sraaacp. Ujy mnekpxdhpbshnyhuiq caxk urqktb szihie mpeim Idkwtpqpj.“