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BGH-Urteil zur Kündigung eines Mietvertrages bei schlechter Bausubstanz

(lifePR) (Frankfurt, )
In welchem Fall die Kündigung eines Mietvertrages berechtigt ist, hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aktuell entschieden. Befindet sich eine vermietete Wohnung in einem schlechten Bauzustand, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.

Die Mieterin einer Wohnung scheiterte gegen die Räumungsklage der Vermieterin. Diese hatte die Wohnung in dem Wohnblock mit der Begründung gekündigt, dass städtebauliche und gebäudetechnische Mängel einen Abriss des gesamten Blocks notwendig machen würden. Im Gegenzug beabsichtigte sie, moderne öffentlich geförderte Neubaumietwohnungen errichten zu lassen.

In ihrer Entscheidung führten die Karlsruher Richter aus, dass die geplanten Baumaßnahmen eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks darstellten. Der schlechte Bauzustand spaaaubphf im camzopncqa Cvlnlgzw ffhiy dpy lvbloqfz Xujaamudjdxkpismo lmq ybzoe lenmj Abemduazv arwn ehbel dsnkuhbs wexteu.

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