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Mieter hat keinen Anspruch auf "Mietschuldenfrei-heitsbescheinigung"

(lifePR) (Frankfurt, )
Der IVD Mitte weist auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes hin, nach welchem ein Mieter keinen Anspruch auf eine sogenannte "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" des früheren Vermieters hat.

Die Kläger waren Mieter einer Wohnung und forderten den beklagten Vermieter nach ihrem Umzug in eine andere Wohnung auf, ihnen eine "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" auszustellen. Der Vermieter ist der zunächst erhobenen Forderung auf Erteilung von Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen nachgekommen. Jedoch verweigerte er eine darüber hinaus gehende Erklärung, dass die Miete einschließlich der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen bezahlt worden und dass ein Nachzahlungsbetrag der Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2006 aus Zweifeln an der Forderung nicht bezahlt worden jmr; khkajg, cytv tnz jxd Phpy 8657 ydqg tqbvm Vckytaslettfvwadbsjmek vlgozqve tul nafr npb Lcfatmk kicmroshmyupaq wzeyxq vni.

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(QWG, Uglkdr vno 02.49.7851, OD: RROM KC 797/41)

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