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Eigentums-Wohnanlage: Wer Recht am Garten hat

(lifePR) (Nürnberg, )
Außenflächen von Eigentums-Wohnanlagen sind grundsätzlich erst einmal Gemeinschaftseigentum. Wer mit dem Kauf seiner Parterre-Wohnung ein exklusives Sondernutzungsrecht des Gartens koppelt, braucht daher eine Teilungserklärung oder eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung.

Nürnberg, 2. Juli 2009. Häufig trennen die Eigentümer von Parterre-Wohnungen ihre Gärten auf Grundlage von Mehrheitsbeschlüssen ab, um sie alleine zu nutzen. Juristisch ist dieses Vorgehen nicht haltbar, denn Außenflächen sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Gehört zu einer Parterre-Eigentumswohnung ein Garten, gibt nur die Klärung der Rechtsverhältnisse vor dem Kauf Sicherheit davor, dass nachher die Nutzung nicht eingeschränkt werden kann, bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München (Pm. 78 Am 71/16).

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