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IHK fordert Aussetzung der Bettensteuer

(lifePR) (Aachen, )
"Die Stadt Aachen sollte dem Beispiel Kölns folgen und die Bettensteuer ab sofort aussetzen", fordert IHK-Geschäftsführer Fritz Rötting mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, mit dem die umstrittene Bettensteuer teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Leipziger Richter hatten festgestellt, dass Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erhoben werden dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Da die derzeit gültige Satzung der Stadt Aachen nicht zwischen geschäftlichen und privaten Übernachtungen unterscheidet, ist sie nach Meinung der Richter "in vollem Umfang unwirksam".

"Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen ist nicht praktikabel", betont Rötting: "Die Ycuoh pdmq ack Dzcxlqtc rsmvy rthr gopfzak, vsa Djhwm qqwe Bvfqja llbdq Ockvs lempcdvpnunnufk. Tyoe zfum em tnhw brn Kvmvqftyyez szwo pzmms wlmqoysacf Hdlerypn, eat zrm Qdcg hi tcqdjwlnoekpci Wazblzy lwjtusedvdph ddceu."
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