Bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere bei den Regelungen über die Vertragsprodukte, den Provisionsanspruch und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot sind bestimmte Grundsätze zu beachten. Aber auch in Bezug auf den nach Vertragsbeendigung relevanten Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter gibt es wichtige Bestimmungen.
Über diese Themenbereiche informiert die Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) im Rahmen einer kostenlosen Kooperationsveranstaltung mit dem Handelsvertreterverband Köln Bonn Aachen e.V. Referenten sind Rechtsanwalt Ingo Lorscheid und Rechtsanwalt Jörg Beer, Handelsvertreterverband Admh Enkd Mbcshz h.B.