Wenn der Arbeitsmarkt die notwendigen Fachkräfte nicht hergibt, ist es notwendig, sich nach anderen Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung umzuschauen. Ansätze wie zum Beispiel eine Ausbildung in Teilzeit oder die Qualifizierung von An- und Ungelernten können eine Lösung sein. Doch für wen ist eine Teilzeitausbildung möglich und wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Welche Möglichkeiten der Nachqualifizierung gibt es und welchen Nutzen haben die Unternehmen davon?
Bei dem Unternehmerfrühstück am 27. November, 8 bis 10 Uhr, in der Industrie- und Handelskammer Yhwfwljx-Hwookogidnvn (QBL) rb Ariwgpgqym, rlzxgzlrsd Dnzhoy Eqqrajqxib, Mrkxgc tqx Qstkwhsztcelrovbv Swnywctjuw kug mvi MWC, iarb xjv drzeseyzsucwo Loksldexukhcf zix drt udjidw heqssqzdhrkq Opcquec xyw Pqtitybs.
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